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   OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137)   

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https://dejure.org/2008,20162
OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. August 2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmittelbeschränkung: (Un-) Wirksamkeit der Beschränkung auf das Strafmaß bei unzureichenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils zur Vorsatzform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksame Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bei nicht eindeutiger Feststellung der Vorsatzform im erstinstanzlichen Strafurteil; Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bei nicht eindeutiger Feststellung der Vorsatzform im erstinstanzlichen Strafurteil; Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß

  • Judicialis

    StPO § 318

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
  • VRS 115, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08
    Nach der Rechtsprechung kommt eine Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß dann keine Wirksamkeit zu, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es auch nur zu inneren Tatseite so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (BGHSt 33, 59.
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - [4] 1 Ss 151/08 [107/08] - Meyer-Goßner aaO Rn. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] -).

    Da Feststellungen dazu, ob der Angeklagte mit direktem oder bedingtem Vorsatz gehandelt hat, für den Schuldumfang wesentlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] - OLG Oldenburg VRS 115, 364), bot das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auch insoweit keine hinreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung.

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17

    Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdz. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (KG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12) -, juris).
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